Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892. (58)

— 533 — 
Geseh- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
19. Stück vom Jahre 1892. 
— ——— — — OG — 
  
Inhalt: Nr. 100. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Sebnitz betr. S. 533. — Nr. 101. 
Verordnung, die Vergütung für die Einziehung der Beiträge und für die Verwendung und Entwerthung 
der Marken bei der Invaliditäts= und Altersversicherung betr. S. 534. — Nr. 102. Verordnung, die 
Berechnung der Kosten für die Fertigung geodätischer Unterlagen bei Grundstückstheilungen durch die technischen 
Steuerbeamten betr. S. 534. — Nr. 103. Verordnung, eine Abänderung der Ausführungsverordnung 
über das Mobiliar= und Privat-Feuerversicherungswesen betr. S. 535. — Nr. 104. Bekanntmachung, 
die Umbezirkung der Parochicen Leipzig-Anger-Crottendorf und Leipzig-Neustadt-Neuschönefeld betr. S. 536. 
— Berichtigung. S. 536. 
Nr. 100. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Stadtgemeinde Sebnitz betreffend; 
vom 22. November 1892. 
Diee Ministerien der Finanzen und des Innern haben zu der von der Stadtgemeinde 
Sebnitz beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren un- 
kündbaren Schuldscheinen in 1200 Abschnitten à 250 Mark behufs Aufnahme einer 
mit 4 vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von 
dreihunderttausend Mark 
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplanes die nach § 1040 des Bürger- 
lichen Gesetzbuches erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 22. November 1892. 
Die Ministerien der Finanzen und des Innern. 
Für den Minister: Für den Minister: 
Dr. Diller. v. Charpentier. 
Münckner. 
Ausgegeben zu Dresden den 30. Dezember 1892. 81
	        
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