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Geseh- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
19. Stück vom Jahre 1892.
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Inhalt: Nr. 100. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Sebnitz betr. S. 533. — Nr. 101.
Verordnung, die Vergütung für die Einziehung der Beiträge und für die Verwendung und Entwerthung
der Marken bei der Invaliditäts= und Altersversicherung betr. S. 534. — Nr. 102. Verordnung, die
Berechnung der Kosten für die Fertigung geodätischer Unterlagen bei Grundstückstheilungen durch die technischen
Steuerbeamten betr. S. 534. — Nr. 103. Verordnung, eine Abänderung der Ausführungsverordnung
über das Mobiliar= und Privat-Feuerversicherungswesen betr. S. 535. — Nr. 104. Bekanntmachung,
die Umbezirkung der Parochicen Leipzig-Anger-Crottendorf und Leipzig-Neustadt-Neuschönefeld betr. S. 536.
— Berichtigung. S. 536.
Nr. 100. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Stadtgemeinde Sebnitz betreffend;
vom 22. November 1892.
Diee Ministerien der Finanzen und des Innern haben zu der von der Stadtgemeinde
Sebnitz beschlossenen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, seiten des letzteren un-
kündbaren Schuldscheinen in 1200 Abschnitten à 250 Mark behufs Aufnahme einer
mit 4 vom Hundert jährlich zu verzinsenden städtischen Anleihe von
dreihunderttausend Mark
nach Maßgabe des vorgelegten Anleihe= und Tilgungsplanes die nach § 1040 des Bürger-
lichen Gesetzbuches erforderliche Genehmigung ertheilt, was hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Dresden, am 22. November 1892.
Die Ministerien der Finanzen und des Innern.
Für den Minister: Für den Minister:
Dr. Diller. v. Charpentier.
Münckner.
Ausgegeben zu Dresden den 30. Dezember 1892. 81