Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1893. (59)

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Nr. 81. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn 
Herrnhut-Bernstadt betreffend; 
vom 28. November 1893. 
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Nebeneisenbahn Herrnhut- 
Bernstadt 
am 1. Dezember 1893 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die 
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne bekannt 
machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regelung 
der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem Kommissar für 
Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Kürsten in Dresden. 
Dresden, am 28. November 1893. 
Finanz-Ministerium. 
v. Thümmel. 
Müller. 
  
Nr. 82. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn 
Waldheim-Rochlitz betreffend; 
vom 2. Dezember 1893. 
De Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Nebeneisenbahn Waldheim- 
Rochlitz 
am V7. Dezember 1893 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
. Die Leitung des Betriebes der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die General- 
direktion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne bekannt machen
	        
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