— 261 —
Nr. 81. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebes auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn
Herrnhut-Bernstadt betreffend;
vom 28. November 1893.
Das Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Nebeneisenbahn Herrnhut-
Bernstadt
am 1. Dezember 1893
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne bekannt
machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regelung
der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem Kommissar für
Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Kürsten in Dresden.
Dresden, am 28. November 1893.
Finanz-Ministerium.
v. Thümmel.
Müller.
Nr. 82. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn
Waldheim-Rochlitz betreffend;
vom 2. Dezember 1893.
De Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Nebeneisenbahn Waldheim-
Rochlitz
am V7. Dezember 1893
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
. Die Leitung des Betriebes der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die General-
direktion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und Fahrpläne bekannt machen