Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1894. (60)

— 46 — 
  
B. 
Muster eines Schifferpatents zu Führung von Schiffen. 
Schifferpatent. 
Vorzeiger dieses 
N. N. 
aus Hin 
hat sich über seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Betriebe der Elbschifffahrt mit 
Segelschiffen 
Dampfschiffen 
Segell " . 1 
jedes auf der Elbe fahrenden Danpf= Schiffs unter heutigem Tage unbedenklich ertheilt 
dergestalt vollkommen ausgewiesen, daß ihm die Erlaubniß zur Führung 
worden ist. 
Nach vorgängiger Angelobung von seiner Seite, das seiner Leitung anzuvertrauende 
Fahrzeug mit aller Sorgfalt und Umsicht zu führen, von demselben Schaden und Unglück 
oder Gefahr, in welche es nebst den darauf befindlichen Waaren und Personen gerathen 
könnte, nach allen Kräften und besten Fleißes, soweit möglich, abzuwenden, auch bei 
seinen Fahrten die Bestimmungen der Elbschifffahrts= und der Additionalacte, sowie die 
in den einzelnen Staaten geltenden schifffahrts- und strompolizeilichen Vorschriften genan 
zu befolgen, ist ihm hierüber gegenwärtiges Schifferpatent, gehörig vollzogen und besiegelt, 
ausgestellt worden. 
, den 
(Name der Behäörde.) 
(I. S.) 
(Unterschrift.) 
Abdruck der §§ 22 und 23 der vorstehenden Verordnuung vom 9. Jannar 1894.
	        
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