Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1895. (61)

— 107 — 
Regelung der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem 
Kommissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Schelcher. 
Dresden, am 24. September 1895. 
Finanz-Ministerium. 
v. Watzdorf. 
Müller. 
  
  
Nr. 50. Bekanntmachung, 
den Wahlkommissar für den 9. Wahlkreis des platten Landes betreffend; 
vom 24. September 1895. 
We der bevorstehenden Ergänzungswahl eines Abgeordneten zur II. Kammer der 
Ständeversammlung im 9. Wahlkreise des platten Landes ist an Stelle des behinderten 
Amtshauptmanns zu Dresden-Neustadt, Geheimen Regierungsrathes von Thielau, 
der Bezirksassessor von Seydewitz 
bei der Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt zum Wahlkommissar ernannt worden. 
Dresden, am 24. September 1895. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Paulig. 
Nr. 51. Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen 
zum nächsten ordentlichen Landtag betreffend; 
vom 11. Oktober 1895. 
Seine Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs 
Sachsen zu einem gemäß § 115 der Verfassungsurkunde abzuhaltenden ordentlichen 
Landtag auf 
1895. 21
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.