Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1895. (61)

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den 12. November dieses Jahres 
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. 
Allerhöchstem Befehle gemäß wird solches und daß an die Mitglieder beider 
Ständischer Kammern noch besondere Missiven aus dem Ministerium des Innern ergehen 
werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 1 1. Oktober 1895. 
Gesammtministerium. 
Schurig. v. Metzsch. 
Meister. 
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckereit von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.
	        
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