Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1895. (61)

    
Bezeichnung 
der 
Stellen. 
Moabe 
I bei den für Militär— 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
. 
Bezeichnung 
der Behörden, an 
welche die Bewerb- 
wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung 
gewülnseöt wird. 
ungen zu richten sind, 
  
Bemerkungen. 
  
6. Intraden- Verwaltung. 
Kalkmesser. 
7. Weinbergs - und Kellerei-Verwaltung 
Kellereigehilfe. 
8 Berg- und Hüttenverwaltung. 
Die nicht technisch vorgebildeten Expedienten 
(einschließlich der Hülfsexpedienten), 
Büreauassistenten und 
* Sekretäre bei 
der Königlichen Porzellanmanufaktur zu 
Meißen, 
dem Königl. Steinkohlenwerkezu Zauckerode, 
den fiskalischen Hüttenwerken bei Freiberg, 
einschließlich des Oberhüttenamts, der 
Hüttenraiterexpedition und des Hütten- 
handelsbüreau, 
den Königl. Erzbergwerken, 
dem Königl. Blaufarbenwerke zu Ober- 
schlema, 
dem Bergamte, 
der Bergakademie und 
der Hauptbergkasse zu Freiberg. 
Hierüber der 
* Hausinspektor bei der Bergakademie zu 
Freiberg. 
9. Forstverwaltung. 
Expedienten bei den Oberforstmeistereien, 
* Registrator bei der Forstakademie. 
10. Straßen- und Wasserbau- Verwaltung. 
Straßenwärter, 
f9. 
  
— 
zur Hälfte. 
  
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
  
  
  
Finanz- 
Ministerium. 
Domanial= 
Kellereiverwaltung 
zu Dresden. 
Die Direktionen 
der in Spalte 1 
bemerkten Ver- 
waltungsstellen. 
  
  
Finanz= 
Minnisterium. 
Die betreffende 
  
  
  
Amtshauptmann- 
schaft.
	        
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