Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1895. (61)

— 159 — 
Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
14. Stück vom Jahre 1895. 
  
.—.. — — 
————— .-.——————. . 12 — 
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 67. Bekanntmachung, eine Anleihe des Aktienvereins Zwickauer Bürgergewerkschaft betr. S. 159. 
— Nr. 68. Bekanntmachung, eine Anleihe des Zwickau-Oberhohndorfer Steinkohlenbauvereins betr. 
S. 160. — Nr. 69. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Bahnhofs- 
anlagen in Werdau und die im Norden dieses Bahnhofes geplante Verbindungsbahn zwischen den Bahnlinien 
Leipzig-Hof und Werdau-Mehltheuer betr. S. 160. — Nr. 70. Verordnung, die durch Einführung der 
neuen Geschäftsordnung für die Justizbehörden sich erledigenden Vorschriften betr. S. 161. — Nr. 71. Gesetz, 
die Anweisung von Kaufgeldern zum Ankaufe der Königlich Preußischen Eisenbahnstrecke Zittau-Nikrisch und 
der Altenburg= Zeitzer Privateisenbahn betr. S. 167. 
Nr. 67. Bekanntmachung, 
eine Anleihe des Aktienvereins Zwickauer Bürgergewerkschaft betreffend; 
vom 30. November 1895. 
Dem Aktienverein Zwickauer Bürgergewerkschaft zu Zwickau ist behufs Auf— 
nahme einer zur Rückzahlung der Reste der früheren Anleihen aus den Jahren 1861 
und 1872 und zur Deckung der Kosten für die Anschaffung einer neuen Wäsche be- 
stimmten Anleihe im Betrage von 
Einer Million dreihunderttausend Mark 
(1 300000.4 
auf Ansuchen die Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit jährlich 4 Prozent zu 
verzinsenden und vom Jahre 1901 bis spätestens Ende des Jahres 1926 planmäßig 
auszuloosenden Schuldscheinen im Nominalwerthe von 1500 4, 1000%¼ und 300.5 
nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung und gegen Verpfändung der 
dem Aktienverein gehörigen Grundstücke und Abbaurechte genehmigt worden. 
Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 30. November 1895. 
Die Ministerien des Innern und der Finanzen. 
v. Metzsch. v. Watzdorf. 
Ausgegeben zu Dresden den 27. Dezember 1895. 29 
Fischer. 
 
	        
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