Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1895. (61)

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7. In Anlage D hat Zeile 1 zu lauten: 
„Ich (Vor= und Familienname) schwöre bei Gott dem“. 
In der vorletzten Zeile derselben Anlage ist hinter „helfe“ ein Punkt zu 
setzen. Der übrige Theil dieser Zeile, sowie die letzte Zeile sind zu streichen. 
Dresden, den 15. Juli 1895. 
Kriegs-Ministerium. 
v. d. Planitz. 
önig. 
  
Nr. 36. Bekanntmachung, 
die Rangstellung des vortragenden Bauraths bei dem Kriegs-Ministerium 
und des Studiendirektors beim Kadettenkorps zu Dresden betreffend; 
vom 15. Juli 1895. 
Mit Allerhöchster Genehmigung ist 
dem vortragenden Baurath bei dem Kriegs-Ministerium der Hofrang in der 
1. Gruppe der IV. Hofrangklasse, 
dem Studiendirektor beim Kadettenkorps zu Dresden der Hofrang in der 
14. Gruppe der IV. Hofrangklasse 
verliehen worden. 
Dresden, den 15. Juli 1895. 
Kriegs-Ministerium. 
v. d. Planitz. 
Albrecht. 
1 
Orud und Verlag der Köntgl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Sohne, Dresden. 
  
  
 
	        
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