Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1895. (61)

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Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
8. Stück vom Jahre 1895. 
  
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Aualt: Nr. 37. Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Löbau-Weißenberger Eisenbahn betr. S. 73. — 
Nr. 38. Ausführungsverordnung zum Reichsgesetze, die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen 
betr. S. 74. — Nr. 39. Bekanntmachung, eine weitere Anleihe der Stadtgemeinde Freiberg betr. S. 84. 
— Nr. 40. Ausführungsverordnung zum Reichsgesetze, die Fürsorge für die Wittwen und Waisen 
der Personen des Soldatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts betr. 
S. 84. — Nr. 41. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadtgemeinde Plauen i. V. betr. S. 95. 
Nr. 37. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn 
Löbau-Weißenberg betreffend; 
vom 25. Juli 1895. 
De- Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Nebeneisenbahn von Löbau 
nach Weißenberg 
am 1. August laufenden Jahres 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die 
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und die Fahrpläne be- 
kannt machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die 
Regelung der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem 
Kommissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Dr. Schelcher. 
Dresden, am 25. Juli 1895. 
Finanz-Ministerium. 
Für den Minister: 
Meusel. 
Müller. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 22. August 1895 15
	        
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