Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1896. (62)

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Nr. 58. Verordnung, 
Aenderungen der Gerichtsbarkeit betreffend; 
vom 24. Juli 1896. 
Mit Allerhöchster Genehmigung wird verordnet, was folgt: 
1. 
Vom 1. Januar 1897 an werden 
a) die jetzt zum Bezirke des Amtsgerichts Pegau gehörigen Ortschaften 
Peres und 
Pulgar 
dem Amtsgerichte Zwenkau und 
b) der jetzt zum Bezirke des Amtsgerichts Oberwiesenthal gehörige, mit der 
Gemeinde Bärenstein vereinigte 
Ortstheil Stahlberg 
dem Amtsgerichte Annaberg zugetheilt. 
2. 
Soweit sich hiernach die Gerichtsbarkeit ändert, sind die bis zum 31. Dezember 
1896 bei den Amtsgerichten Pegau und Oberwiesenthal anhängig gewordenen Rechts- 
angelegenheiten vom 1. Januar 1897 an bei den Amtsgerichten Zwenkau und Annaberg 
fortzustellen. Jedoch verbleibt den Amtsgerichten Pegau und Oberwiesenthal die Voll- 
streckung derjenigen Freiheitsstrafen, die in den übergehenden Strafsachen erkannt und 
bis zum 31. Dezember 1896 angetreten worden sind. 
3. 
Die Verwaltungsbezirke der Amtshauptmannschaften Borna und Leipzig bleiben 
unverändert. 
Dresden, den 24. Juli 1896. 
Die Ministerien der Justiz und des Innern. 
Schurig. v. Metzsch. 
Böhm.
	        
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