Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1896. (62)

— 188 — 
Vorstehende Urwählerliste hat nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung während einer Woche 
.. Batlalmuse.. .« 
auf dem hiesigen Gemteprdeuunn öffentlich ausgelegen. 
S. FI1 Absataæ Innerhalb der in S I1 Absatæ 4 des Gesetæes vom 26. Müræ 1896 geordneten PFrist 
der ausf.-V. sind Finuwendungen nicht erhoben worden 
oder: 
  
  
Die innerhalb der gesetæalichen Frist erhobenen FBiniwendungen sind dirch 
Nachtragung der Nummern 
s. SII Absdtæaꝰ Abänderung des Eiptrags 72 Spalle 
  
  
der Auss. - F. 
bei Nimmer 
erlediꝗt coorden. 
Abgeschlossen.. .. „den 
Der Stadtracth. 
hürgermeister. 
- Gemeimfewwzwdf 
(U»zeø«scl«s2·ft.) 
oder: 
Forstehende rrodskerleste Nat nach, erfoloter ortstib’zcher Bekanztmachuno 2cd#rend 
einer Woche auf dem hiesigen —— öffentlich ausgelegen. 
M Der Aadtrath. 
hlurgermeisler. 
Gemeindevorstand. 
(Unterschrift.) 
  
Die gegen die gegeniwärtiqe Oriuhlerliste W. erhobenen Pinibendungen 
sind durch 
Nachtragung der Nummern... .. 
1 %% des Fintrags in Spalte 
be: Mu%nuee 
Abweisung der erhobenen Beschierde(n) 
11 Absatas 
Ausf. F. · 
ewa cyleclzxjteooydeM 
Abgeschzosse»... .,cie«. 
Kreishauptmannschaft. 
7222 9 
Rönigliche Amtshauptmannschaft. 
(Onterschrift.) 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.