cnderschrh)
Wahlvorsteher.
(Unlerschriften.
Beisitzer.
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die meisten Stimmen und die absolute Mehrheit erhalten haben, so sind die—
selben als zu Wahlmännern gewählt anzusehen.
c) Da
die Herren.
die absolute Mehrheit, beide aber gleichviel Stimmen erhalten haben, so hatte
darüber, wer von Beiden als gewählt anzusehen sei, nach § 20 des Gesetzes
vom 28. März 1896 das Loos zu entscheiden. Dasselbe wurde durch
den .. . Wahlvorsteher gezogen und fiel auf
Hern .
der somit als Wahlmann gewählt ist.
d) Da
hiernach keine der vorgenannten Personen die absolute Stimmenmehrheit er-
halten hat, so hat nach § 20 Absatz 3 des Gesetzes vom 28. März 1896
eine anderweite Wahl stattzufinden.
e) Da
zwar
Herr .
in
die absolute Stimmenmehrheit,
Herr
in
aber solche nicht erhalten hat, so ist der erstere als Wahlmann gewählt, für
den zweiten hat aber eine anderweite Wahl stattzufinden.
Nachdem
das vorstehende Wahlergebniß ermittelt und festgestellt worden war, wurden
alle abgegebenen gültigen Stimmzettel zusammengepackt und von dem
Wahlvorsteher versiegelt.
Hierüber ist gegenwärtiges Protokoll aufgenommen, auf Vorlesen ge-
nehmigt und wie folgt vollzogen worden.
Nachrichtlich
cwnbierschra!.)
Protokollführer.