Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1896. (62)

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Bei der am Monats stattgehabten Wahlmännerwahl für den 
ftädtischen Wahlkreis 
der Stadt 
ländlichen 
*)) Bemerbung: sind Sie als Wahlmann für die und?) Abtheilung gewählt worden. 
u streichen, dafern 
nur in einen Ab- 
— Waln Sie werden in Gemäßheit von § 21 des Wahlgesetzes vom 28. März 1896 mit der Aufforderung 
hiervon in Kenntniß gesetzt, sich binnen längstens 3 Tagen darüber zu erklären, ob Sie die auf Sie ge- 
272 : fallene Wahl annehmen beziehentlich*) für welche der genannten Abtheilungen Sie annehmen wollen. 
„den 
Der Wahlvorsteher. 
(bUDnrersechmikr.) 
1896. 30
	        
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