Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1896. (62)

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833. Nach Schluß der Wahl und beziehentlich nach Ablauf der zur Erklärung 
über die Annahme der Wahl in § 7 bestimmten Frist hat der Wahlkommissar (88 36 
und 41) dem Erwählten eine Legitimationsurkunde auszustellen, die sämmtlichen auf die 
Wahl bezüglichen Akten aber an das Ministerium des Innern zur weiteren Mittheilung 
an die Kammern einzusenden. 
834. Ueber Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eines Mitglieds der Kammer 
entscheidet die betreffende Kammer. 
* 35. Alle Behörden, sowie die Gemeindevorstände, haben in Bezug auf die Land- 
tagswahlen unentgeltlich zu expediren. 
Auch die Wahlkommissare, Wahlvorsteher und Protokollführer haben ihr Ehrenamt 
ohne Anspruch auf Entschädigung zu verwalten, doch werden ihnen unvermeidliche baare 
Auslagen aus der Staatskasse erstattet. 
6§ 50. Den Wahlmännerwahlen können alle Stimmberechtigten der betreffenden 
Abtheilung beiwohnen, es dürfen aber unter denselben weder Verhandlungen, noch An- 
sprachen stattfinden. 
&51. Die Wahlkommissare und Wahlvorsteher haben nur auf die Beobachtung 
der gesetzlichen Vorschriften, sowie darauf zu sehen, daß die Wahlhandlung ohne Störung 
vor sich gehe, jeden Einflusses auf die Wahl selbst aber sich zu enthalten. 
&52. Jede Wahl hat lediglich aus der freien Ueberzeugung der Wählenden her- 
vorzugehen. Wird durch unerlaubte Mittel auf die Wahl einzuwirken gesucht, so treten 
die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs ein. 
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Verzeichniß der Städte. 
Adorf, Altenberg, Annaberg, Aue, Auerbach, Bärenstein, Bautzen, Berggießhübel, 
Bernstadt, Bischofswerda, Borna, Brand, Brandis, Buchholz, Burgstädt, Callnberg, 
Chemnitz, Colditz, Crimmitschau, Dahlen, Dippoldiswalde, Döbeln, Dohna, Dresden, 
Ehrenfriedersdorf, Eibenstock, Elsterberg, Elstra, Elterlein, Ernstthal, Falkenstein, Franken- 
berg, Frauenstein, Freiberg, Frohburg, Geising, Geithain, Geringswalde, Geyer, Glas- 
hütte, Glauchau, Gottleuba, Grimma, Groitzsch, Großenhain, Grünhain, Hartha, Harten- 
stein, Hainichen, Hohnstein (im Meißner Kreise), Hohenstein (im Erzgebirge), Johann- 
georgenstadt, Jöhstadt, Kamenz, Kirchberg, Königsbrück, Königstein, Kohren, Lauenstein,
	        
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