Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1896. (62)

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Amtshauptmannschaften statt wie früher in Wurzen, beziehentlich Altenberg, Leisnig 
und Zöblitz. 
3. Der früherestädtische Medizinalbezirk Oschatz ist im Jahre 1893 aufgehoben 
und dem für die Amtshauptmannschaft Oschatz bestehenden Medizinalbezirke einverleibt 
worden. 
4. Vom 1. April 1896 ab sind die Gefangenanstalten zu Dresden und 
Leipzig aus den städtischen Medizinalbezirken Dresden und Leipzig ausgeschieden und 
ist aus ihnen je ein besonderer Medizinalbezirk gebildet worden. 
Dresden, am 10. April 1896. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Körner. 
  
Nr. 35. Verordnung, 
die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen 
Eisenbahn von Wilzschhaus nach Carlsfeld betreffend; 
vom 14. April 1896. 
Mit Allerhöchster Genehmigung und auf Grund Ständischer Ermächtigung wird von 
dem Ministerium des Innern behufs Erbauung einer schmalspurigen Eisenbahn von 
Wilzschhaus nach Carlsfeld andurch verordnet wie folgt. 
1. Die Vorschriften des Gesetzes vom 3. Juli 1835, die Abtretung des zu 
Erbauung einer von Leipzig nach Dresden anzulegenden und nach Befinden bis zur 
Grenze zu verlängernden Eisenbahn erforderlichen Grundeigenthums betreffend (G.= u. 
V.-Bl. S. 371 flg.), und beziehentlich soweit dieses Gesetz durch spätere Bestimmungen 
Abänderungen erlitten hat, die einschlagenden späteren Vorschriften leiden auch Anwendung 
auf den Bau der obengedachten Bahn nebst Anschlußgleisen. 
#. Hinsichtlich des bei der Abtretung von Grundeigenthum für diese Eisenbahn 
zu beobachtenden Verfahrens ist allenthalben denjenigen Bestimmungen nachzugehen, 
welche in der Vollziehungsverordnung zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. 
S. 374), sowie beziehentlich in den zu deren Erläuterung ergangenen späteren Ver- 
ordnungen enthalten sind.
	        
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