Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1897. (63)

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Hierüber ist diese 
Urkunde 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 5. Juni 1897. 
— Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Vodel. 
Edelmann. 
Nr. 31. Bekanntmachung, 
die Umbezirkung der Parochie Pieschen betreffend; 
vom 8. Juni 1897. 
  
Nachdem die in Evangelicis beauftragten Herren Staatsminister unter Zustimmung 
der Königlichen Ministerien des Kultus und öffentlichen Unterrichts und des Innern 
Genehmigung dazu ertheilt haben, daß vom 1. Juli dieses Jahres an, als dem Zeit— 
punkte der Vereinigung der Landgemeinden Pieschen und Trachenberge mit der Stadt 
Dresden, die Parochie Pieschen mit Wilder Mann und Trachenberge aus der Ephorie 
Dresden II ausgeschieden und dem Bezirke der Ephorie Dresden l, sowie der weltlichen 
Koinspektion des Stadtrathes zu Dresden mit dem Vorbehalte zugewiesen werde, daß der 
nach Wilschdorf eingepfarrte Ortstheil Hellerberge bis auf weiteres bei der Ephorie 
Radeberg verbleibe, so wird solches mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß die 
Parochie Pieschen mit Wilder Mann und Trachenberge vom 1. Juli dieses Jahres ab 
der aus der Superintendentur Dresden und dem Stadtrathe daselbst bestehenden Kirchen— 
inspektion für Dresden untersteht. 
Dresden, am 8. Juni 1897. 
Evangelisch-lutherisches Landeskonsistorium. 
Für den Präsidenten: 
Meusel. 
Teubner.
	        
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