Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1897. (63)

— 95 — 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
8. Stück vom Jahre 1897. 
  
  
    
  
  
Inhalt: Nr. 33. Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Wilzschhaus-Carlsfelder Eisenbahn betr. S. 95. 
— Nr. 34. Verordnung, die Anlegung von Mündelgeldern in den von der Leipziger Hypothekenbank aus- 
gegebenen Inhaberpapieren betr. S. 96. — Nr. 35. Bekanntmachung, die Telegraphenordnung für das 
Deutsche Reich betr. S. 96. — Nr. 36. Bekanntmachung, die Werkstätten der Kleider= und Wäsche- 
konfektion betr. S. 120. — Nr. 37. Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Mulda-Saydaer 
Eisenbahn betr. S. 122. 
  
Nr. 33. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn 
Wilzschhaus-Carlsfeld betreffend; 
vom 18. Juni 1897. 
De- Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Nebeneisenbahn 
Wilzschhaus-Carlsfeld 
am 22. Juni 1897 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebs auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die 
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und die Fahrpläne 
bekannt machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die 
Regelung der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem 
Kommissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Klinger. 
Dresden, am 18. Juni 1897. 
Finanz-Ministerium. 
v. Watzdorf. Stuebel 
obelt. 
Ausgegeben zu Dresden den 7. Juli 1897. 16 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.