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Gesetz- und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen.
8. Stück vom Jahre 1897.
Inhalt: Nr. 33. Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Wilzschhaus-Carlsfelder Eisenbahn betr. S. 95.
— Nr. 34. Verordnung, die Anlegung von Mündelgeldern in den von der Leipziger Hypothekenbank aus-
gegebenen Inhaberpapieren betr. S. 96. — Nr. 35. Bekanntmachung, die Telegraphenordnung für das
Deutsche Reich betr. S. 96. — Nr. 36. Bekanntmachung, die Werkstätten der Kleider= und Wäsche-
konfektion betr. S. 120. — Nr. 37. Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Mulda-Saydaer
Eisenbahn betr. S. 122.
Nr. 33. Bekanntmachung,
die Eröffnung des Betriebs auf der schmalspurigen Nebeneisenbahn
Wilzschhaus-Carlsfeld betreffend;
vom 18. Juni 1897.
De- Finanz-Ministerium hat beschlossen, die schmalspurige Nebeneisenbahn
Wilzschhaus-Carlsfeld
am 22. Juni 1897
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben.
Die Leitung des Betriebs auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und die Fahrpläne
bekannt machen wird; dagegen verbleibt die Erledigung der Bauangelegenheiten und die
Regelung der Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke zunächst noch dem
Kommissar für Staatseisenbahnbau, Finanzrath Klinger.
Dresden, am 18. Juni 1897.
Finanz-Ministerium.
v. Watzdorf. Stuebel
obelt.
Ausgegeben zu Dresden den 7. Juli 1897. 16