Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1897. (63)

— 130 — 
Nr. 46. Bekanntmachung, 
die Vornahme einer Ergänzungswahl für die erste Kammer 
der Ständeversammlung betreffend; 
vom 23. August 1897. 
Nachdem infolge Ablebens des bisherigen Inhabers eine der in § 63 unter Nr. 13 
der Verfassungsurkunde in Verbindung mit Punkt IlI des Gesetzes, einige Abänderungen 
der Verfassungsurkunde 2c. betreffend, vom 3. Dezember 1868, bezeichneten Stellen der 
ersten Kammer, und zwar im Meißner Kreise, zur Erledigung gekommen, so ist von den 
Betheiligten eine Neuwahl zu bewirken. 
Die Vornahme dieser Wahl wird unter Bezugnahme auf die an den stellvertretenden 
Vorsitzenden der Stände in dem erwähnten Kreise deshalb ergehende besondere Verfügung 
hiermit angeordnet. 
Dresden, am 23. August 1897. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Paulig. 
  
Druck der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C Meinhold & Söhne in Dresden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.