Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1897. (63)

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Gesetz- und Verordnungoblatt 
für das Königreich Sachsen. 
12. Stück vom Jahre 1897. 
  
  
Inhalt: Nr. 52. Bekanntmachung, die Anerkennung des Laboratoriums für angewandte Chemie der Universität 
Leipzig als staatliche Anstalt zur technischen Untersuchung von Nahrungs= und Genußmitteln betr. S. 141. — 
Nr. 53. Verordnung, die Abgabe von Schilddrüsen= Präparaten betr. S. 142. — Nr. 54. Bekannt- 
machung, Wegfall der Stelle eines Transport-Direktors und Titel und Rang des Vorstandes der Transport- 
Oberinspektion bei der Staatseisenbahnverwaltung betr. S. 142. — Nr. 55. Bekanntmachung, die Er- 
weiterung der Befugnisse des Aichamtes zu Jöhstadt betr. S. 143. — Nr. 56. Allerhöchste Verordnung 
Ernennungen für die I. Kammer der Ständeversammlung betr. S. 143. — Nr. 57. Bekanntmachung, 
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtage betr. S. 144. 
Nr. 52. Bekanntmachung, 
die Anerkennung des Laboratoriums für angewandte Chemie 
der Universität Leipzig als staatliche Anstalt zur technischen Untersuchung 
von Nahrungs= und Genußmitteln betreffend; 
vom 16. September 1897. 
Nachdem unter die in Absatz 6 der Verordnung der unterzeichneten Ministerien vom 
23. Juli 1894 gedachten staatlichen Anstalten zur technischen Untersuchung von 
Nahrungs- und Genußmitteln im Sinne von 8 16 Absatz 1 Ziffer 4, betreffend die 
Prüfung der Nahrungsmittelchemiker das neuerrichtete 
Laboratorium für angewandte Chemie an der Universität zu Leipzig 
aufgenommen worden ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 16. September 1897. 
Die Ministerien des Innern und des Kultus 
und öffentlichen Unterrichts. 
v. Metzsch. v. Seydewitz. 
Götz. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 13 Oktober 1897. 23
	        
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