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und Goldmünzgewichte, der Präzisionswaagen, der selbstthätigen Registrirwaagen, der
festfundamentirten Brückenwaagen und der für mehr als 2000 kg Höchstbelastung be—
stimmten Waagen.
Dresden, am 25. Oktober 1897.
Ministerium des Innern.
v. Metzsch.
Edelmann.
Nr. 60. Bekanntmachung,
die dermalige Zusammensetzung der Landrenten-, Landeskulturrenten= und
Altersrentenbank-Verwaltung betreffend;
vom 1. November 1897.
Seine Majestät der König haben zu genehmigen geruht, daß an Stelle des in den
Ruhestand getretenen Finanzoberbuchhalters, Finanzrath Nagel, der Finanzhaupt-
kassirer, Kammerrath Petzold der Land-, Landeskultur= und Altersrentenbank-Verwaltung
als Kommissar beigegeben wird.
Die Verwaltung der genannten drei Banken besteht daher aus:
dem Ministerialdirektor im Finanz-Ministerium,
Geheimen Rath Dr. Diller,
dem vortragenden Rathe im Finanz-Ministerium,
Geheimen Finanzrath Haymann
und
dem Finanzhauptkassirer, Kammerrath Petzold
und es tritt derselben für die Geschäfte der Landeskulturrentenbank
der vortragende Rath im Ministerium des Innern,
Geheime Regierungsrath von Schlieben
als Mitglied hinzu.
Die Bekanntmachung vom 1. April dieses Jahres (G.= u. V.-Bl. S. 73) findet
hierdurch ihre Erledigung.
Dresden, am 1. November 1897.
Finanz-Ministerium.
v. Watzdorf. Wunderlich.