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b) aus der zweiten Kammer
als Mitglieder: als Stellvertreter:
der vorsitzende Direktor des Landwirth- der Privatus May in Polenz,
schaftlichen Kreditvereins im Königreiche
Sachsen, Hofrath Dr. jur. Mehnert
auf Medingen,
der Gutsbesitzer, Geheimer Oekonomierath der Direktor des Landwirthschaftlichen
Dr. phil. Uhlemann in Görlitz, Kreditvereins im Königreiche Sachsen,
Oekonomierath Kökert
in Plauen b. Dresden,
der Vorsitzende der Handelskammer zu der Rechtsanwalt, Justizrath Opitz
Plauen, Geheimer Kommerzienrath auf Treuen, oberen Theiles.
Georgi in Mylau;
Die Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Hofrath Dr. jur. Mehnert
zum Vorsitzenden und den Landgerichtspräsidenten a. D. Geheimen Justizrath Wehinger
zu dessen Stellvertreter bestimmt.
Nach Maßgabe von § 17 des Gesetzes vom 29. September 1834, die Errichtung
der Staatsschuldenkasse betreffend, wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
In der Person des bei dieser Kasse angestellten Oberbuchhalters,
des Rechnungsraths Friedrich Ottmar Dittrich
ist keine Aenderung eingetreten.
Dresden, den 8. Dezember 1897.
Finanz-Ministerium.
Vv. Watzd orf. L
Wunderlich.