Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1897. (63)

  
für das Königreich Sochsen 
2. Stück vom Jahre 1897. 
  
  
  
  
  
—. 
Inhalt: Nr. 10. Bekanntmachung, die 6. Auflage des Lehrbuchs für Hebammen betr. S. 13. — Nr. 11. 
Bekanntmachung, eine Anleihe der Chemnitzer Aktienspinnerei in Chemnitz betr. S. 13. — Nr. 12. 
Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für Erweiterung der Verkehrsanlagen der Haltestelle 
Deutschenbora betr. S. 14. — Nr. 13. Verordnung, die Ausbildung und Prüfung für den höheren 
technischen Staatsdienst im Fache der Geodäsie betr. S. 15. 
  
Nr. 10. Bekanntmachung, 
die 6. Auflage des Lehrbuchs für Hebammen betreffend; 
vom 23. Januar 1897. 
Das Ministerium des Innern bringt unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 
1 4. Januar 1892 (G.= u. V.-Bl. S. 7) andurch zur öffentlichen Kenntniß, daß von dem 
im Auftrage des Ministeriums von Professor Dr. Leopold und Professor Dr. Zweifel 
bearbeiteten Lehrbuche für Hebammen die sechste vollständig umgearbeitete Auflage im 
Verlage von S. Hirzel in Leipzig 1897 erschienen ist. 
Dresden, den 23. Januar 1897. 
Ministerium des Innern. 
v. Metzsch. 
Körner. 
  
Nr. 11. Bekanntmachung, 
eine Anleihe der Chemmitzer Aktienspinnerei in Chemnitz betreffend; 
vom 29. Jannar 1897. 
D. Chemnitzer Aktienspinnerei in Chemnitz ist behufs Aufnahme einer Anleihe von 
einer Million und fünfhunderttausend Mark, 
welche zur theilweisen Erneuerung und zur Erweiterung ihrer Betriebsanlagen sowie 
Ausgegeben zu Dresden den 2. März 1897. 3
	        
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