Object: Die Begründung des Deutschen Reiches durch Wilhelm I. Dritter Band. (3)

200 Die Execution in Holstein. 
deutschen Fürsten ein außerdeutsches Land zu erobern; sonst 
hätte er Neuenburg für Preußen, Toscana für Osterreich 
behaupten müssen. Dieser Weg würde also nur bis zur 
Eider führen, wenn man nicht einfach eine von allen Mächten 
als rechtlose Aggression ausgelegte Erklärung der Eroberung 
zu Hülfe nähme. Wir würden Holstein von Dänemark ab- 
reißen, was vielleicht ohne Kampf durch bloße Unterhandlung 
erreichbar wäre, und Schleswig, das rechte Object des Dani- 
sirungseifers, Preis geben. England würde auf solcher Basis 
sich nie an einer Conferenz betheiligen. Bleibt der dritte 
Weg. Osterreich und Preußen äußern sich gar nicht über 
den Londoner Vertrag, sondern gehen zur Action über, um 
die Erfüllung der dänischen Verpflichtungen von 1852 zu 
erzwingen. Also am 1. Januar ein Ultimatum dieses Sinnes, 
vom Bunde, oder wenn dieser nicht will, von beiden Mächten, 
oder auch gar kein Ultimatum, und sofortiges Einrücken, um 
das Streitobject, dessen Dänemark sich eben bemächtigen will, 
dem Gegner zu entziehen. Das wäre Krieg mit Dänemark, 
welcher dann rasch und energisch zu führen wäre; die andern 
Mächte hätten dabei keinen Titel zur Einmischung; höchstens 
Schweden käme vielleicht in das Feld. Unsere Stellung in 
der Conferenz würde durch den Besitz des Streitobjects nicht 
ungünstiger werden. 
In diesem Sinne stellte Bismarck bei dem Könige seinen 
Antrag. Dieser hätte kaum einen liebern Wunsch gehabt, als 
der dänischen Integrität und dem Londoner Protokoll sofort 
den Rücken zu kehren; aber auch Er wußte, wie wichtig es 
Europa gegenüber war, Osterreich an seiner Seite zu be- 
halten, und wie wenig Osterreich jetzt schon an die Zerreißung 
der dänischen Integrität dachte. Das praktisch Wesentliche
	        
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