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Nr. 112. Bekanntmachung,
eine Anleihe der Aktiengesellschaft „Vereinsglück“ in Oelsnitz i. E.
betreffend;
vom 22. Dezember 1898.
Der Aktiengesellschaft Steinkohlenwerk „Vereinsglück“ in Oelsnitz i. E. ist behufs Auf-
nahme einer Anleihe von
einer Million fünfhunderttausend Mark,
welche zur Abstoßung von Darlehnsschulden, zur Rückzahlung des Restes der fünf-
prozentigen Prioritätsanleihe der Gesellschaft, sowie zur Herstellung von Betriebsanlagen
und Verstärkung der Betriebsmittel bestimmt ist, zur Ausgabe von auf den Inhaber
lautenden, mit vier vom Hundert zu verzinsenden und vom 2. Januar 1903 an in
28 Jahren planmäßig zu tilgenden Schuldscheinen in je 1000 Stücken zu 1000%
und zu 500 Z& nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung auf Ansuchen
die Genehmigung ertheilt worden.
Dresden, am 22. Dezember 1898.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
v. Metzsch. v. Watzdorf.
Gläsel.
Nr. 113. Verordnung,
einige Abänderungen der Hofrangordnung vom 21. August 1862
betreffend:
vom 27. Dezember 1898.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird hinsichtlich der Hofrangstellung der nachstehend
bezeichneten Beamten Folgendes verordnet:
1. Diejenigen Beamten, welchen nur der Rang, nicht aber auch die Stelle eines
Ministerialdirektors verliehen worden ist, stehen den wirklichen Ministerialdirektoren, dem
Präsidenten der Oberrechnungskammer und dem apostolischen Vikar im Hofrange nach.