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Nr. 43. Bekanntmachung,
einige Abänderungen der Hofrangordnung vom 21. August 1862 betreffend;
vom 13. Mai 1898.
Seine Majestät der König haben zu den nachstehenden Modifikationen der Hofrang-
ordnung die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen geruht. Hiernach sind:
a) in Klasse III Abstufung 4 „die Geheimen Bauräthe"“ und „die Geheimen Berg-
räthe“,
b) in der Bemerkung NB. zu dieser Abstufung die „Geheimen Bauräthe“,
) in Klasse III Abstufung 9 „die Oberbauräthe“ und „die Oberforstmeister, denen
für ihre Person der Rang in Klasse III verliehen ist"“
sowie
6) in Klasse IV Abstufung 1 „die Finanz= und Bauräthe"“
neu eingereiht, dagegen
e) in Klasse IV Abstufung 1 „die Oberbauräthe, welche dem Finanzministerium bei-
gegeben sind"“
und
I) in Klasse IV Abstufung 4 „die Titular-Oberbauräthe"
in Wegfall gebracht worden.
Dresden, den 13. Mai 1898.
Finanz-Ministerium.
uWatzdorf.
v. Wabdorf Wunderlich.
Nr. 44. Landtagsabschied
für die Ständeversammlung der Jahre 1897 und 1898;
vom 20. Mai 1898.
Waon, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 20c.
urkunden und fügen hiermit zu wissen:
Bei dem Schlusse des von Uns nach § 115 der Verfassungsurkunde zusammen-
berufenen siebenund zwanzigsten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusage