Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1898. (64)

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Nr. 43. Bekanntmachung, 
einige Abänderungen der Hofrangordnung vom 21. August 1862 betreffend; 
vom 13. Mai 1898. 
Seine Majestät der König haben zu den nachstehenden Modifikationen der Hofrang- 
ordnung die Allerhöchste Genehmigung zu ertheilen geruht. Hiernach sind: 
a) in Klasse III Abstufung 4 „die Geheimen Bauräthe"“ und „die Geheimen Berg- 
räthe“, 
b) in der Bemerkung NB. zu dieser Abstufung die „Geheimen Bauräthe“, 
) in Klasse III Abstufung 9 „die Oberbauräthe“ und „die Oberforstmeister, denen 
für ihre Person der Rang in Klasse III verliehen ist"“ 
sowie 
6) in Klasse IV Abstufung 1 „die Finanz= und Bauräthe"“ 
neu eingereiht, dagegen 
e) in Klasse IV Abstufung 1 „die Oberbauräthe, welche dem Finanzministerium bei- 
gegeben sind"“ 
und 
I) in Klasse IV Abstufung 4 „die Titular-Oberbauräthe" 
in Wegfall gebracht worden. 
Dresden, den 13. Mai 1898. 
Finanz-Ministerium. 
uWatzdorf. 
v. Wabdorf Wunderlich. 
  
  
Nr. 44. Landtagsabschied 
für die Ständeversammlung der Jahre 1897 und 1898; 
vom 20. Mai 1898. 
Waon, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
2c. 2c. 20c. 
urkunden und fügen hiermit zu wissen: 
Bei dem Schlusse des von Uns nach § 115 der Verfassungsurkunde zusammen- 
berufenen siebenund zwanzigsten ordentlichen Landtags eröffnen Wir, der Zusage
	        
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