Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1898. (64)

Anlage A. 
Anterstützungs--Vorschlag 
zu Gunsten der hinterbliebenen Wittwe und der Kinder 
a) des als Kriegsinvalide anerkannt gewesenen ehemaligen Soldaten und Theilnehmers 
an dem Kriege von 1870/71 
N. N. 
b) des als Friedensinvalide anerkannt gewesenen ehemaligen Gefreiten und Theilnehmers 
an dem Kriege von 1870/71 
N. N. 
Fc) des auf Grund des Allerhöchsten Gnadenerlasses vom 22. Juli 1884 berücksichtigt 
gewesenen ehemaligen Unteroffiziers und Theilnehmers an dem Kriege von 
1870/71 
N. N. 
d) des als Invalide nicht anerkannt gewesenen ehemaligen Kanoniers und Theilnehmers 
an dem Kriege von 1870/71 
N. N. 
in , Amtshauptmannschat 
Anmerkungen: 1. Das Muster ist mit der erforderlichen Aenderung auch für Eltern und Großeltern 
anzuwenden. 
2. In die zur Vorlage kommenden Vorschläge ist für jeden einzelnen Fall der passende 
Wortlaut aus dem Muster zu nehmen. 
1888. 13
	        
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