Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Nr. 34. Bekanntmachung, 
das Verzeichniß der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen 
Staatsdienste vorbehaltenen Stellen betreffend; 
vom 17. Mai 1899. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs wird hiermit ein zweiter 
Nachtrag zu dem durch Verordnung vom 8. Oktober 1895 (G.- u. V.xç Bl. S. 109flg.) 
veröffentlichten Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen Staats— 
dienste vorbehaltenen Stellen zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 17. Mai 1899. 
Die sämmtlichen Minifterien und die Generaldirektion 
der Königlichen Sammlungen. 
Schurig. v. Metzsch. v. d. Planitz. v. Seydewitz. 
v. Watzdorfs. 
Meister. 
Zweiter Nachtlrag 
zu dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Königlich Sächsischen 
Staatsdienste vorbehaltenen Stellen. 
        
2. 2. ꝛc. 
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der schließlich bestimmten ungen zu richten sind, Bemerkungen. 
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vorbehalten sind welcher die Anstellung 
r gewünscht wird. 
  
20. 20. 20. 
III. Ministerium des Innern. 
Zwischen Ziffer 7 und 8 des Verzeichnisses — G.= u. V.-Bl. 1895, S. 113 — ist einzuschalten: 
Baugewerkenschule mit Liefbauschule in 1r 1 
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Expedient. · abwechselnd. Ministerium des 
I Innern.
	        
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