Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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6 Angabe Bezeichnung 
Bezeichnung bei den für Militär- hrden.l 
äanwärter nicht aus= un ge urichten sind 
schließlich befimmten #ennses nicht dr Bemerkungen. 
Stellen Stellen, in welchem Behörde selbst ist, bei 
· Umfange dieselben 
vorbehalten sind welcher die Anstellung 
' gewünscht wird. 
der 
  
»s- 
l 
  
Bei derselben Ziffer ist unter b, Universitäts-Rentamt, für „Expedient“ einzustellen: 
Expedienten. zzur Hälfte. Universitäts-Rent- 
meister. 
und nach „Anstaltsinspektor“ einzuschalten: 
* Obersekretär. abwechselnd. Universitäts-Rent- 
1 meister. 
Bei Ziffer 2, c, Akademische Institute, ist nach „Heizer bei der Kinderheilanstalt“ einzuschalten: 
Maschinist bei derselben. "6 Vorstand des Ver- 
eins zu Errichtung 
und Erhaltung des 
Kinderkranken- 
hauses zu Leipzig. 
  
  
Bei Ziffer 3, Technische Hochschule zu Dresden —. G.= u. V.-Bl. 1895, S. 118 —, ist nach 
„Dampfmaschinenwärter“ zu setzen: 
Drucker. Ministerium des 
6 Kultus und öffent- 
lichen Unterrichts. 
Anftatt „Expedienten und ' Büreauassistent“" muß es heißen: 
Expedient. äGaabechselnd. Ministerium des 
Kultus und öffent- 
suchen Unterrichts. 
* Büreauassistenten. zur Hälfte. 3 
und am Schluß ist anzufügen: 
Kassirer. abwechselnd. 
D 
Bei Ziffer 4, Fürsten= und Landesschulen, ist nach „Expedient“ einzuschalten: 
Büreauassistent. aabpechselnd. Ministerium des 
Kultus und öffent- 
lichen Unterrichts. 
Ministerium des 
Kultus und öffent- 
lichen Unterrichts. 
  
 
	        
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