Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

— 199 — 
EI. 
Aufgebot. 
Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß 
1. der Tischlergeselle Hermann Ludioig Starke, 
  
  
  
wohnhaft in Berlin, Frinzenstrasse 32, früher in Templin,“) 
Sohn des Maurermeisters Anton Philipp Starke und seiner Ehefrau Emilie Luise, geborenen 
Pelxmann, wolhnliaft) in Templin 
  
  
2. die Näherin Auguste Antonie Dorothea Neubauer, 
  
  
  
wohnhaft in Königs-Wusterhausen, Kreis Teltow, 
Tochter des Schlossermeisters Theodor Wilhelm Neubauer, wolinhaft in Königs -Wusterhausen, 
und seiner verstorbenen Ehefrau Dorothea, geborenen Hegmann, æulelat wohnhaft in Königs- 
Wusterhausen, 
die Ehe mit einander eingehen wollen. 
Die Bekanntmachung des Aufgebots hat in den Gemeinden Berlin, Templin und Königs- 
  
  
  
  
  
  
  
  
Tusterlatsen, Kreis Teltouo, zu geschehen. 
................................. Berlin am 26. Februar 1901. 
Der Standesbeamte. 
(Siegel.) W. 
Ausgehängt am Rathhaus in lempin 
am 1. Maræ 1901. 
Abgenommen am 16. Mare 1901. *) 
Templin am 76. Mdr: 1901. 
Der Rürgermeister) 
(Siegel.) W. 
  
*.) Vergl. §. 46 Nr. 3 des Gesetzes. 
*) Es ist stets der Wohnort der Eltern der Verlobten anzugeben. 
*“.) Zwischen den Tagen des Aushanges und der Abnahme müssen 14 volle Kalendertage liegen. 
*)hDie Bescheinigung ist von dem Beamten (Bürgermeister, Gemeindevorsteher, Standesbeamten u. s. w.) zu unterzeichnen, 
welcher die Bekanntmachung des Aufgebots bewirkt hat.
	        
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