Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

— 1 
Gesetz- und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
1. Stück vom Jahre 1899. 
  
  
  
  
  
  
  
Inhalt: Nr. 1. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erweiterung der Leipzig-Hofer Staate- 
eisenbahnlinie zwischen Leipzig und Gaschwitz betr. S. 1. — JNr. 2. Verordnung, die Enteignung von 
Grundeigenthum für Erweiterung des Haltepunktes Oberrothenbach betr. S. 2. — Nr. 3. Bekanutr- 
machung, die Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1899 betr. S. 3. — Jr. 4. 
Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Wilsdruff-Nossener Eisendahn betr. S. 3. 
  
Nr. 1. Verordnung, 
die Enteignung von Grundeigenthum zur Erweiterung der Leipzig-Hofer 
Staatseisenbahnlinie zwischen Leipzig und Gaschwitz betreffend; 
vom 20. Dezember 1898. 
NJ. 
Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Betriebes auf der Staatseisenbahnlinie 
Leipzig-Hof macht sich der Ausbau eines dritten und vierten Gleises zwischen Leipzig und 
Gaschwitz und infolge dessen auch die Erweiterung des Haltepunktes Oetzsch an der ge- 
nannten Eisenbahnlinie erforderlich. 
Da das hierzu nöthige Land im Wege freihändigen Erwerbes zu angemessenen 
Preisen nicht zu erlangen ist, so wird mit Allerhöchster Genehmigung von dem Ministerium 
des Innern auf Grund von § 2 des Gesetzes, die Expropriation von Grundeigenthum 
für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.= u. V.-Bl. 
S. 120) andurch verordnet, was folgt: 
# 1. Die Bestimmungen im § 1 des angezogenen Gesetzes sind nach Maßgabe der 
von dem Ministerium des Innern genehmigten Pläne auf die bezeichneten Anlagen in 
Anwendung zu bringen. 
6. Hinsichtlich des bei der Enteignung für diese Anlagen zu beobachtenden Ver- 
fahrens ist allenthalben den Bestimmungen nachzugehen, welche in der Vollziehungs- 
verordnung zum Gesetze vom 3. Juli 1835 (G.= u. V.-Bl. S. 374), sowie in den zu 
deren Erläuterung ergangenen späteren Verordnungen enthalten sind. 
  
Ausgegeben zu Dresden den 31. Januar 1899. 1
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.