Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Muster IV (zu § 7 der Ausführungsverordnung). 
Befundschein. 
(Für nicht gewerbsmäßige Einführung von Fleisch und Fleischwaaren). 
Hrr. iuu 
brachte heute folgende Fleischtheile bez. Fleischwaaeen:: 
................. bezogenaus................von 
................. mitZeugniß:.................. 
.................... zur Untersuchung. 
Die Untersuchung hat ergeben, daß. . .. .. . .. ... . . . . . . . . ... 
Nr. des Schaubuchs Gebühr erhalten in Höhe von 
,den 19 
Fleischbeschauer, Thierarzt. 
Schauamt. 
TB. Bei Schweinefleisch und Schweinefleischwaaren kann der untere Theil des Formulares zur Ein- 
tragung des Befundes des Trichinenschauers benutzt werden.
	        
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