Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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diesen Tiefgangsanzeigern werden Theilstriche von zwei Centimeter Höhe mit Farbe 
bezeichnet. 
Der Tiefgangsanzeiger erhält den Nullpunkt in derjenigen wagerechten Ebene, welche 
bei normaler Schwimmlage (8 3) des Schiffes durch den tiefsten Punkt der äußeren 
Fläche des Schiffsbodens geht. 
Der mittschiffs angebrachte Tiefgangsanzeiger reicht bis zu der oberen Aichebene. 
Die vorn und hinten angebrachten Tiefgangsanzeiger reichen 20 em höher hinauf. 
Die obere Aichebene ist die wagerechte Ebene, welche unter dem tiefsten Punkte der 
Bordoberkante dergestalt durch den Schiffskörper gelegt wird, daß das Schiff 
bei mehr als 15 Tonnen Tragfähigkeit 25 cm, bei kleineren Fahrzeugen 15 cm 
freie Bordhöhe behält. Wenn die Tragfähigkeit eines Schiffes bei 25 cm freier Bord- 
höhe 15 Tonnen oder weniger, bei 15 cm freier Bordhöhe aber mehr als 15 Tonnen 
beträgt, so genügt eine freie Bordhöhe von 15 cm. Bei Schiffen mit festem Decke 
werden wasserdicht aufgesetzte Scheerstöcke der Luken in die Bordhöhe mit eingerechnet, 
jedoch darf die obere Aichebene nicht höher liegen, als das Schandeck. Bei Dampfschiffen 
ist die freie Bordhöhe vom tiefsten Punkte der am tiefsten liegenden Fensteröffnung ab- 
wärts zu messen. 
& 6. Als Aichraum gilt der Raum, welcher 
von der durch die Leerlinie gehenden Ebene (Leerebene), 
von der oberen Aichebene und 
von den zwischen diesen beiden Ebenen liegenden Außenseiten der Schiffswandung 
begrenzt wird. 
8 7. Behufs Feststellung seiner Größe wird der Aichraum in halber Höhe zwischen 
der Leerebene und der oberen Aichebene mittels einer wagerechten Ebene (die mittlere 
Einsenkungsebene) in zwei Aichschichten getheilt. 
#. Der Raumgehalt des Aichraums und einer jeden von beiden Aichschichten 
wird nach näherer Vorschrift der Ausführungsbestimmungen in Kubikmetern ermittelt. 
69 Das Gewicht einer Ladung beträgt so viel Tonnen (zu 1000 kg), als der 
damit zur Eintauchung gebrachte Aichraum Kubikmeter enthält. 
10. Für das geeichte Schiff wird ein Aichschein ausgefertigt, welcher für jede 
zur Leerebene parallele Eintauchung des Schiffskörpers nach je 2 cm des Tiefganges von 
der Leerebene bis zur oberen Aichebene das Ladungsgewicht in Tonnen (zu 1000 kg) 
angiebt. 
Vor Ausfertigung des Aichscheins ist neben jeder Leermarke und neben dem höchsten 
Punkte jedes Tiefgangsanzeigers das Aichzeichen anzubringen; außerdem ist das Schiff
	        
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