Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Sowohl in der Allgemeinen als auch in der Fachprüfung ist dem Unterrichtsbedürf— 
nisse der höheren Schulen Rechnung zu tragen. 
89. 
Prüfungsgegenstände. 
1. Prüfungsgegenstände sind 
A. in der Allgemeinen Prüfung für jeden Kandidaten: Philosophie, Pädagogik und 
deutsche Litteratur; 
B. in der Fachprüfung nach Wahl des Kandidaten: 1. Reine Mathematik, 2. Ange- 
wandte Mathematik, 3. Physik, 4. Chemie nebst Mineralogie. 
Die unter 4 genannte Verbindung bildet nur ein Prüfungsfach. 
2. Die dem Kandidaten nach 1 B zustehende Wahl unterliegt zunächst der in § 6,1 
angegebenen Beschränkung. Auch muß unter den von ihm bezeichneten Fächern entweder 
die Verbindung Chemie nebst Mineralogie und Physik oder die Verbindung Reine 
Mathematik und Physik sich finden. 
3. Der Kandidat kann mehr Fächer wählen, als nach § 23, 2 für das Bestehen der 
Prüfung erforderlich ist. 
4. Angewandte Mathematik kann nur im Anschluß an Reine Mathematik gewählt 
werden. 
– 10. 
Maß der in der Allgemeinen Prüfung zu stellenden Anforderungen. 
Bei der Allgemeinen Prüfung kommt es nicht auf die Darlegung fachmännischer 
Kenntnisse an, sondern auf den Nachweis der von Lehrern höherer Schulen zu fordernden 
allgemeinen Bildung auf den betreffenden Gebieten. 
Demnach hat der Kandidat in der ihm nach § 16, 1 obliegenden Hausarbeit nicht 
bloß ausreichendes Wissen und ein verständnisvolles Urteil über den behandelten Gegen- 
stand zu bekunden, sondern auch zu zeigen, daß er einer sprachrichtigen, logisch geordneten, 
klaren und hinlänglich gewandten Darstellung fähig ist. 
Für die mündliche Prüfung ist zu fordern, daß der Kandidat 
1. in der Philosophie mit den wichtigsten Thatsachen ihrer Geschichte sowie mit den 
Hauptlehren der Logik und der Psychologie bekannt ist, auch eine bedeutendere philo- 
sophische Schrift mit Verständnis gelesen hat; 
2. in der Pädagogik nachweist, daß er ihre philosophischen Grundlagen sowie die 
wichtigsten Erscheinungen in ihrer Entwickelung seit dem 16. Jahrhundert kennt und 
bereits einiges Verständnis für die Aufgaben seines künftigen Berufes gewonnen hat;
	        
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