Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

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Anlage: 
  
Vordrucke 
für die bei den Akten bleibenden Entwürfe zu den Zeugnissen. (Die Zeugnisse selbst sind 
ohne Zwischendrucke ganz zu schreiben.) 
Herr (bei mehreren Vornamen ist der Rufname zu 
unterstreichen, gegebenen Falles Doktortitelll : / 
Sohn des (Stand, Name, Wohnort des Vaters) ....... . . ... , geboren den 
....... 18..zu(beieinemkleinerenOrteauchAngabedesBezirkD....., 
(AngabederKonfessionbezw.Religion)......... , bestand die Reifeprüfung zu 
(Ostern oder Michaells L. . . auf de GBezeichnung der Anstalt) 
...... in........undstudierte(Studienfach).....von...... 
bs in (Angabe der Universitäten bezw. Hochschulen und der Aufenthalts- 
dauer bei jeder einzelnen, gegebenen Falles auch des Ortes und der Zeit der Promotion). 
(Seiner militärischen Dienstpflicht genügte er don . ... 1. bis 
........ 1...in[Ort].......) 
AufdieMeldungvom..teU.......... 1...zurPrüfungfürdas 
Lehramt an höheren Schulen zugelassen, erhielt er zu schriftlicher Bearbeitung die 
angenommen, betitelt: .. .. . .. ) 
Der mündlichen Prüfung unterzog er sich am (Angabe der Prüfungstage) ... ... 
Herr (Name des Kandidaten) .. . . . .. hat die Prüfung für das Lehramt an 
höheren Schulen bestanden, und zwar ist ihm nach dem gesamten Ergebnis der schrift- 
lichen und mündlichen Prüfung das Zeugnis 
(Genügend, Gut oder Mit Auszeichnung .. bestanden 
zuerkannt worden; er besitzt die Lehrbefähigung in (Angabe der Lehrfächrr). 
für die erste Stufe und in (Angabe der Lehrfächerrr) für die zweite Stufe. 
Die Lehrprobe hater bestanden. 
Bezüglich der Meldung zur Ableistung des Probejahres wird auf die Prüfungs- 
ordnung für das höhere Schulamt b0v .. 1. voerwiesen. 
(Sitz der Prüfungskommission), dr.tgen 1 
Königliche Wissenschaftliche Prüfungskommission. 
(Siegel.) 
(Unterschriften des Vorsitzenden der Kommission und der Mitglieder des betreffenden 
Prüfungsausschusses.)
	        
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