Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1899. (65)

Ephorie 
Oberlausitz. 
  
19 
Erledigung. 
(Für jede zur Erledigung kommende Stelle ist ein besonderes Formular zu verwenden.) 
  
1. Bezeichnung der Stelle. 
  
2. Zeitpunkt der Erledigung. 
  
3. Die Stelle ist oder wird erledigt durch: 
(Tod? Emeritirung? Designation? Entlassung? 2c.) 
  
4. Kollator der erledigten Stelle. 
  
5. Die Stelle hat ein jährliches Einkommen von: 
  
Stehen Veränderungen des Stelleneinkommens be- 
vor, die es räthlich erscheinen lassen, den Nachfolger 
im voraus zu binden, und worin bestehen diese? 
  
Amtswohnung 
und Wohnungsgeld 
(Nicht Zutreffendes ist zu durchstreichen.) 
  
  
Hierüber bei Todesfällen: 
  
  
sonen (Wittwe, Kinder) hinterlassen? 
Welche? 
Leitet eine von den zu 7 genannten Personen ihr 
Recht auf den Gnadengenuß aus einer vor dem 
1. Januar 1899 geschlossenen Ehe ab? 
Welche? 
Haat der Verstorbene gnadengenußberechtigte Per- 
  
Hat der Verstorbene das durch seinen Tod erledigte 
geistliche AUmt vor dem 1. Januar 1899 angetreten? 
  
(Unterschrift) 
 
	        
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