Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und Unser Königliches 
Siegel beidrucken lassen. 
Dresden, den 14. April 1900. 
# Albert. 
Georg von Metzsch. 
  
– — ———! — 
Nr. 35. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Nebeneisenbahn von 
Zwönitz nach Scheibenberg betreffend; 
vom 28. April 1900. 
Des Finanz-Ministerium hat beschlossen, die normalspurige Nebeneisenbahn von Zwönitz 
nach Scheibenberg 
am 1. Mai 1900 
dem allgemeinen Verkehre zu übergeben. 
Die Leitung des Betriebes auf der genannten neuen Bahnlinie erfolgt durch die 
Generaldirektion der Staatseisenbahnen, welche auch die Tarife und die Fahrpläne 
bekannt machen, sowie die Erledigung der Bauangelegenheiten und die Regelung der 
Besitzverhältnisse im Bereiche der neuen Bahnstrecke besorgen wird. 
Dresden, am 28. April 1900. 
Finanz-Ministerium. 
v. Watzdorf. 
Wunderlich.
	        
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