Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

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Nr. 49, Bekanntmachung, 
die Genossenschaft für Berichtigung des Mandauflusses in den Fluren 
Pethau, Zittau und Olbersdorf betreffend; 
vom 19. Mai 1900. 
Das Ministerium des Innern hat auf Grund von § 12 des Gesetzes vom 15. August 
1855 über die Berichtigung von Wasserläufen rc. die Genossenschaftsordnung der Ge- 
nossenschaft für Berichtigung des Mandauflusses in den Fluren Pethau, Zittau und 
Olbersdorf unter Verleihung der Rechte einer juristischen Person an die Genossenschaft 
bestätigt. 
Hierüber ist diese 
Urkunde 
ausgefertigt worden. 
Dresden, am 19. Mai 1900. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Merz. 
Nr. 50. Bekanntmachung, 
eine weitere Aenderung der Beilage A zu dem zwischen dem Königreich 
Sachsen und dem Fürstenthum Reuß . L. behufs der Regulirung der 
gemischten Parochial= und Schulverhältnisse unter dem 10. Mai 1860 
abgeschlossenen Rezesse betreffend; 
vom 30. Mai 1900. 
Keil. 
  
  
Des Königlich Sächsische Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts und die 
Landesregierung des Fürstenthums Reuß ä. L. haben wegen anderweiter Ordnung der 
Parochialverhältuisse in der evangelisch-lutherischen Parochie Ebersgrün im Königreich 
Sachsen nach erfolgter Auspfarrung der Fürstlich Reußischen Gemeinde Schönbrunn in 
weiterer Abänderung der Beilage & zu dem zwischen dem Königreich Sachsen und dem
	        
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