Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Durch  die  Versetzung  des  Ober-Justizraths  Otto  ist  eine  Rathsstelle  bei  dem
Cioil-Senate  des  K.  Gerichtshofs  in  Ulm  erledigt  worden.  Die  Bewerber  um  dieselbe
haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Ober-Tribunal  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  das  durch  Beförderung  erledigte  Gerichts-Aktuariat  Ludwigsburg
  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe  in  Eßlingen  vorschriftmäßig
  zu  melden.

5)  Durch  die  Pensionirung  des  Geheimen-Canzlisten,  Secretärs  Sutor,  ist  die
mit  einem  Gehalte  von  600  fl.  verbundene  etatsmäßige  Stelle  eines  Canzlei-Assistenten
bei  dem  K.  Staats-Archiv  erledigt.  Die  Bewerber  um  dieselbe  haben  sich  im  Laufe
des  gegenwärtigen  Monats  bei  der  K.  Archiv-Direktion  zu  melden.

4)  Bei  der  K.  Regierung  des  Schwarzwald-Kreises  ist  eine  etatsmäßige  Kanzlei-Assistenten-Stelle
  mit  einem  Gehalte  von  jährlichen  600  fl.  in  Erledigung  gekommen-Die
  Bewerber  um  diese  Stelle  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  der  gedachten  Kreis-Regierung
  vorschriftmäßig  zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  das  erledigte  Präzeptorat  Güglingen,  welches  neben  freier
Wohnung,  ein  jährliches  frres  Einkommen  von  500  fl.  in  Geld,  und  ungefähr  20  fl.
an  Schulgeldern  gewährt,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  K.  Studienrathe
vorschriftmäßig  zu  melden.

6)  Die  Bewerber  um  das  in  der  ersten  Besoldungs-Elasse  stehende  Forst-Revier
Adelberg  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  der  Finanzkammer  in  Ellwangen  zu  melden.

7)  Die  Bewerber  um  das  erledigte  Forstamt  Reuenstadt  (zweiter  Besoldungs-Elasse)
  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  der  Finanzbammer  in  Ludwigsburg  zu  melden.

8)  Die  Bewerber  um  das  erledigte  Cameral-Amt  Schönthal,  womit  der  Gehalt
  zweiter  Classe  von  1500  fl.  verbunden  ist,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei
der  Finanzkammer  des  Jarrkreises  vorschriftmäßig  zu  melden.

9)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Hütten-Verwaltung  Abtsgmünd,  womit  ein
Gehalt  von  1100  fl.  verbunden  ist,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem  K.  Vergrath
  vorschriftmäßig  zu  melden.

Am  5.  d.  M.  sind  die  Rechts-Erkenntnisse  vom  Monat  Juni  d.  J.  ausgegeben  worden.

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Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.