Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

— 360 — 
Gericht die Gebühren bis zur Hälfte des Mindest— 
betrags ermäßigen. 
4. Das auf Löschung einer Firma gerichtete Verfahren, 
der Beschluß auf Löschung und die Löschung selbst 
sind gebührenfrei. Dasselbe gilt hinsichtlich der 
Löschung einer Eintragung, die wegen Mangels einer 
wesentlichen Voraussetzung unzulässig war, oder deren 
Inhalt zwingende Vorschriften des Gesetzes dergestalt 
verletzt, daß ihre Beseitigung im öffentlichen Interesse 
erforderlich erscheint. 
Für Zurückweisung eines Widerspruchs gegen die 
Löschung wird die Gebühr unter Nr. La erhoben. 
82. Ablehnung eines Antrags auf Eintragung in den Fällen der Nr. 76a, 
78 a und b, 79 a und b eine Mark bis 2/10 des Höchstbetrags der 
Eintragsgebühr. 
u Anordnung der Berufung einer Generalversammlung oder Berufung 
einer Generalversammlung oder Ermächtigung von Aktionären oder 
Genossen oder Vereinsmitgliedern zu einer solchen Berufung oder 
zur Ankündigung eines Gegenstandes der Beschlußfassung, oder 
Ablehnung einer dieser Verfügungen 
Anmerkung. 
Die Gebühr umfaßt die etwaige Bestimmung über die 
Führung des Vorsitzes. 
84. Leitung einer Generalversammlung, einschließlich der Führung des 
Protokolls, 
8 
□K 
wenn die Verhandlung in spätestens zwei Stunden beendet ist, 304, 
für jede angefangene weitere Stunde . 10·-!. 
85. Protokollführung in einer Generalversammlung, falls nicht die Ge— 
bühr unter Nr. 84 zu erheben ist, 
wenn die Verhandlung in spätestens zwei Stunden beendet ist, 15.7, 
für jede angefangene weitere Stunde 3.. 
Die Gebühr umfaßt die Aufstellung des Verzeichnisses der 
Theilnehmer. 
86. Ernennung von Vorstandsmitgliedern, Liquidatoren, Revisoren und 
besonderen Vertretern zur Führung von Rechtsstreiten, Abberufung 
von Liquidatoren oder Bestellung eines besonderen Dispacheurs . 10 — 16.4. 
. 10—50.7.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.