Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

Muster 0 zu § 37. 
  
NnNachweisung 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
der von der Gemeinndee „ Amtshauptmannschaft ......... ,Landwehr-i 
bezirk............... an einberufene Dienstpflichtige vorschußweise gezahlten Marschgebührnisse. 
Kompagnie-Stationsort (Hauptmeldeamt bz. Meldeamt) ist . . . . .. .. . ... 
1. 2. 3. 5. 6. 7. 2 939.10.. 1112. 
Z Bezirks- " 
Der Einberufenen zunn 6 6 Entfernung Sind OQuittungs- 
. — - e- e- na 
N 1 Jahresklasse stellungs- nach dem " Zu vermerk 
r. und Nr. der befehl oder stellungs-stellungs= Land- Schienen- dem zahlen des 
Dienste Wohn-- Stammrolle Tariil e 
Namen ##der Nr. Urlaubs--4 ort Wece Tarif Frans 
grad ort der Vor- paß aus- 9 Tage Empfängers 
stellungsliste gestellt hat km 8 MA Pf. 
A. Auf Grund der Marschgelder-Tabellen. 
19. 
1. A. Rekrut B. Nr. C. 16. 10. 1 — A. 
Z « 
« 18 (Spalten 9 und 10 sfind 7“ 
2. E. Reservist F. Nr. - 12.6.6. nicht auszufüllen) 2 — isenan 
3.. H. Zweij. Frt. J. Nrr. . .. K. 1. 101 1 f. 
B. Auf Grund der Vermerke der Bezirkskommandos in den Gestellungsbefehlen u. s. w. 
18 
1. M. Reserve- N. Nr. 0. 5. 5. P. 13 410 2 3 — 
Uoffiz. 1 " s «M' 
i Eisenbahn-Fahrgebb. 4 10 
Summe 11 10 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Daß obige Summe von Elf Mark 10 Pfennig an die genannten Mannschaften wirklich gezahlt worden ist, und daß dieselben 
durch Namensunterschrift bz. als des Schreibens unkundig durch Unterkreuzung eigenhändig quittirt haben, wird hierdurch bescheinigt. 
(Unterschrift des Gemeindevorstandes oder Steuerempfängers.) 
Anmerkung. Die zur Ausfüllung der Nachweisung erforderlichen Angaben sind aus dem Gestellungsbefehl bz. Urlaubspaß zu ersehen.
	        
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