Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1900. (66)

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Fußboden-Belastungen (ohne Eigengewicht), Wind- und Schneedruck in kg/qm. 
  
  
In Wohngebäuden und kleinen Geschäfts— 
häusern 
-Schulräumen 
garößeren Geschäftshäusern und Restau- 
rationen 
Von Versammlungs= und Tanzsälen 
Werkstätten mit Maschinenbetrieb 
(Sehr schwere oder stark erschütternde 
Maschinen sind auf besondere Unterzüge 
zu stellen.) 
Heu= und Strohböden 
Kornböden (60—70 cm hohe Schüttung) 
Speditionsspeichern, Lagern für Zucker, 
Salz, Cement u. s. w. 
In Durchfahrten 
Auf Balkonen, Erkern, Altanen 
Treppen, für die Stufe: 
in Wohnhäusern 
in Fabriken 
Für 1 aqm (wagerecht) 
Seitlicher Druck gegen Treppengeländer 
A# 
M 
  
200—250 
250 
400 
450 
300—1000 
400 
500 
500—1200 
800—1250 
150—250 
150 
300 
400—600 
450 
  
Schneedruck auf 1 qm der Grundfläche be- 
zogen 
Einseitige Schneelast ist besonders zu 
berücksichtigen. 
Winddruck auf 1 qm Fläche, senkrecht zur 
Windrichtung unter gewöhnlichen Verhält- 
nissen 
Bei freistehenden, dem Winde besonders aus- 
gesetzten Gebäuden bis zu 
Die Richtungslinie des Windes ist um 
100 zum Horizonte geneigt anzunehmen. 
Mit Einsetzung der Zahl 125 ergiebt sich hier- 
nach auf 1 qm Dachfläche 
bei Dachneigungen von 5—20 0 abgerundet 
- - = 20—350 - 
- - 35—45 0 - 
- - 4 45—800 - 
In offenen Hallen, für von innen nach 
wirkenden Wind 
außen 
  
70 
30— 60 
60—90 
90 —100 
100 —125 
60
	        
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