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und forstwirthschaftlichen Grundstücke nach Höhe des ganzen Darlehns nebst Renten,
Zinsen und Kosten zu bestellen. Bruchtheile eines Grundstückes werden nicht beliehen.
85. Nach der Reihe des Eintrittes in die Anstalt werden Serien gebildet.
Jede Serie bildet einen Bestandtheil an und für sich, sie wird gleichmäßig verzinst
und getilgt, sie erhält ihre ausschließlichen Amortisations- und Reservefonds und bewirkt
die allmähliche Tilgung ihrer Pfandbriefe unter sich allein und gleichmäßig unter allen
ihren Hypotheken.
Innerhalb einer Serie entstehende Verluste hat dieselbe allein zu tragen; sie hat
anderen Serien, sowie den Eigenthümern von zu Gunsten der Anstalt belasteten Grund—
stücken, welche durch solche Verluste in Mitleidenschaft gezogen werden, den dadurch
entstehenden Schaden zu vergüten.
&6. Die Anstalt hat ihren Sitz in Leipzig.
& 7. Der Geschäftsordnung wird die weitere Ausführung der in den Satzungen
enthaltenen Bestimmungen vorbehalten.
Zweiter Abschnitt.
Leitung, Vertretung und Beaufsichtigung.
# .Die Geschäfte der Anstalt werden besorgt durch
I. den Vorstand,
II. die Hauptversammlung,
III. einen Syndikus,
IV. einen oder mehrere Bevollmächtigte mit den erforderlichen Kanzleibeamten.
89. Der Vorsitzende im Vorstande beziehentlich dessen Stellvertreter vertreten die
Anstalt gerichtlich und außergerichtlich. Ihre Beglaubigung erfolgt durch den Nachweis
der nach der Vorschrift in § 57 Absatz 4 vorgenommenen Bekanntmachung der Wahl.
§ 10. Die von der Anstalt auszustellenden Urkunden werden von dem Vorsitzenden
im Vorstande oder dessen Stellvertreter sowie einem Bevollmächtigten unterzeichnet und
mit dem Anstaltssiegel versehen. Satzungsgemäß vollzogene Urkunden gelten als öffent-
liche Urkunden. Der Vorsitzende im Vorstande, dessen Stellvertreter und die Bevoll-
mächtigten sind deshalb von dem Königlichen Amtsgerichte zu Leipzig zu verpflichten.
11. Zur Ueberwachung der Anstalt wird von der Staatsregierung ein Königlicher
Kommissar bestellt. Derselbe ist berechtigt, an allen Sitzungen des Vorstandes sowie an
der Hauptversammlung theilzunehmen und die Bücher, Schriften und Kassen der Anstalt
jederzeit einzusehen. Ohne seine Zustimmung darf keine zum Nachweise einer Kapital-
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Serienbildung.
Sitz.
Geschäfts-
ordnung.
Leitung.
Vertretung.
Fortsetzung.
Beaufsich-
tigung.