Volltext : Die katholischen Interessen und Die Deutsche Frage in Preußen.

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träge  an  die  Bundesversammlung  bringen,  und  erst  dann,  wenn
auch  hier  dieselben  an  dem  Souverginetätsschwindel  einzelner  Höfe
scheiterten,  sollte  als  letztes  Mittel  zur  engeren  Vereinigung  mit
einem  Theile  der  deutschen  Staaten  gegriffen  werden.  Mit  der
auf  Grund  dieser  Denkschrift  mit  Oesterreich  zu  pflegenden  Verhandlung
  war  Radowitz  beauftragt  und  das  erste  Resultat  seiner
Sendung  war  das  Protokoll  vom  10.  März,  durch  welches  die
Zusammenberufung  eines  Kongresses  in  Dresden  behufs  der  Bundesreform
  festgestellt  wurde.  Mittlerweile  hatte  aber  die  große
Bewegung  für  die  Herstellung  einer  Vertretung  des  Volkes  beim
Bunde  sich  ausgebreitet;  die  51  Männer  zu  Heidelberg  hatten
sich  für  die  Nothwendigkeit  einer  National-Versammlung  ausgesprochen,
  einzelne  Regierungen  die  Hand  geboten,  und  so  wurde
denn  der  Plan  vom  10.  März  dahin  erweitert,  daß  am  19.  März
der  Preuß.  Bevollmächtigte  den  Entwurf  für  eine  Vertretung  beim
Bunde  vorlegte,  den  das  Oesterreichische  Kabinet  genehmigte.
Diese  Vertretung  (weitere  Bundesversammlung)  sollte  aus  Abgeordneten
  der  Stände  der  einzelnen  Staaten  bestehen  und  über  die
Abänderung  der  Grundgesetze  des  Bundes,  die  organischen  Bundeseinrichtungen,
  die  Entscheidung  über  Krieg  und  Frieden,  die
den  diplomatischen  Agenten  zu  ertheilenden  Instruktionen,  die  Aufnahme
  neuer  Bundesglieder  und  die  Bundesausgaben  zu  berathen
  haben.  Der  Dresdener  Kongreß  wurde  mittlerweile  unmöglich,
  und  so  wurde  durch  den  Bundesbeschluß  vom  30.  März
und  die  ihm  vorausgegangenen  und  gefolgten  Besprechungen  der
Regierungen  der  Entwurf  vom  19.  März  ins  Leben  geführt,  die
Wahl  von  National-Vertretern  durch  die  Einzelnstände  angeordnet,
  „um  zwischen  den  Regierungen  und  dem  Volke
das  deutsche  Verfassungswerk  zu  Stande  zu  bringen.“
Nachdem  am  31.  März  das  sogenannte  Vorparlament  sich  versammelt,
  wurde  durch  Bundesbeschluß  vom  7.  April  die  Wahl
durch  Urwahlen  angeordnet,  auf  je  50,000  Seelen  einen  Abgeordneten,
  und  diese  Abgeordneten  traten  am  18.  Mai  in  Frankfurt
  zusammen.  Die  deutsche  National-Versammlung  war  also