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der Tarife noch weiter gegangen, als das Gesetz vom Jahre
1833 vorschreibt; die Fahrpreise der III. Wagenklasse sind der-
art ermässigt worden, dass die Gattung der cheap-trains aus-
drücklich von den Bahnen als solche bezeichnet kaum noch
vorkommt, ja es wird jetzt bei der überwiegenden Zahl der
Züge. der Parlamentssatz in der III. Klasse bereits als höchster
Satz angewendet, häufig sogar unterschritten').
Wie sich in Folge der wechselnden Auffassung der Be-
stimmung über die Passagiersteuer die Benützung der einzelnen
Klassen im Laufe der Jahre verschoben hat, ist aus folgender
Tabelle zu ersehen:
Personen- Davon in der
Jahre verkehr I. Klasse III. Klasse | Ill. Klasse
1854 111 13 34 53
1873 445 8,5 15 76,5
1881 626 6 11,5 83,5
1886 125 4,4 8,83 87,3
1894 804 3,1 6,9 1)
Vom Waarentransport wird in England keinerlei Abgabe
auch nicht in Stempelform erhoben?).
Die Passagiersteuer ist in England die einzige in Betracht
kommende Steuer der Eisenbahnen, welche an den Staat ent-
!) Das Gesetz kennt nur den Ausdruck cheap trains. Die Be-
zeichnung parliamentary trains ist mehr die der Umgangssprache;
in den Fahrplanbüchern aller Bahnen finden sich beide Benen-
nungen.
?) Die Angabe in Wagner’s F. W. III, S. 264, die auch in das
Handwörterbuch für Staatswissenschaften VI, S. 255, sowie in Schön-
berg’s Handbuch III, S. 519 Eingang gefunden hat, wonach in Eng-
land eine Stempelabgabe von Frachtbriefen von 6 pence ein-
gehoben wird, ist eine irrthümliche. Ein Frachtbriefstempel ist in
England schon deshalb unmöglich, weil Frachtbriefe oder diese er-
setzende Urkunden im englischen Bahnverkehr nicht bestehen. Die
oben erwähnten 6 pence können sich daher nur auf die im Seever-
kehre nöthigen Bill of Lading- (Connossement-) Stempel beziehen.