Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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8 21. Der Zeitpunkt, mit welchem diese Satzungen als in Wirksamkeit getreten zu 
betrachten sind, ist auf den 1. Januar 1900 festgestellt. 
Bautzen, den 28. Dezember 1900. 
Das Donmstiftliche Konsistorium St. Petri. 
Georg Wuschanski, Domkapitular. 
Jakob Skala, Domkapitular, Scholastikus und 
Pfarrer zu Unserer Lieben Frau. 
Kanonikus Franz Löbmann, Konsistorialassessor. 
Vorstehende Satzungen werden andurch bestätigt. 
Bautzen auf dem Dekanate, den 28. Dezember 1900. 
Für den Dekan des Domstifts St. Petri daselbst. 
Georg Wuschanski, Domkapitular, Kantor, 
Administrator eccleslasticus. 
  
Nr. 4. Bekanntmachung, 
die dermalige Zusammensetzung der Landrenten-, Landeskulturrenten= und 
Altersrentenbank-Verwaltung betreffend; 
vom 2. Januar 1901. 
Seine Majestät der König haben zu genehmigen geruht, daß an Stelle des ausgeschiedenen 
Geheimen Regierungsrathes Dr. Schelcher vom 1. laufenden Monats ab der Ober— 
regierungsrath im Ministerium des Innern Dr. Krische der Landeskulturrentenbank— 
Verwaltung als Kommissar beigegeben wird. 
Die Verwaltung der bezeichneten drei Banken besteht daher aus 
dem Ministerialdirektor im Finanz-Ministerium, 
Geheimen Rath Dr. Diller, 
dem Vortragenden Rathe im Finanz-Ministerium, 
Geheimen Finanzrath Haymann 
und 
1801. 2
	        
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