— 377 — Muster 16.
Muster 16 zu § 85.
Annahmeschein.
Der Freiwillige (Stand oder Gewerbe (Vor= und Familiennamen), geboren am ttten 18
zu (Ort, Kreis, Regierungsbezirk, Bundesstaat), ist bei dem Truppen-(Marine-theile zu (zwei-, drei-, vier-, bei der Marine
auch fünf= oder sechs-) jährigem Dienste angenommen und bis zu seinem Diensteintritte naciccch . .. beurlaubt
worden.
Inhaber gehört mit Aushändigung dieses Scheines zum Beurlaubtenstand und hat sich behufs Aufnahme in die Kontrole
bei der Kontrolftelle seines Aufenthaltsorts (Hauptmeldeamt, Meldeamt oder Bezirksfeldwebel) innerhalb von 3 Tagen an-
zumelden.
Inhaber ist verpflichtet, jede Aufenthaltsveränderung der Kontrolstelle anzuzeigen, auch sich beim Verzug in einen anderen
Kontrolbezirk bei der dortigen Kontrolstelle anzumelden. Unterlassung dieser innerhalb 3 Tagen zu bewirkenden Meldungen
wird bestraft.
Der Gestellungsbefehl zum Diensteintritt wird dem Inhaber durch Vermittelung des Bezirkskommandos zugehen. Dem-
selben ist unweigerlich Folge zu leisten.
Der Kommandeur des (Truppen-[Marine-stheils).
(L. S.) (Unterschrift.)
Original kostenfrei. Duplikat 50 Pfennig.
Anmerkung.
Der Annahmeschein ist in Größe eines Viertelbogens anzulegen.