607
W. 26.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Freitag den 15. September 1899.
Inhalt:
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Vollziehung der Ausweisung von Ausländern aus
dem Reichsgebiet. Vom 10. August 1899. — Bekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend den Vor-
anschlag der sämmtlichen Staats-Ausgaben und -Einnahmen für die Finanzprriode 1809|1900 und die mit
dem Etat für 189/01900 verabschiedeten Grundsätze über die Gehaltsvorrückung nach Dienstaltersslufen.
Vom 4. September 1899.
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
beiressend die Vollziehung der Ausweisung von Ausländern aus dem Reichögebiet.
Vom 10. August 1899.
Nachstehend wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Ministeriums
des Junern vom 7. Januar 1891 (Reg. Blatt S. 2) die von dem Reichskanzler unter
dem 17. Juli 1899 in dem Central-Blatt für das Deutsche Reich (Nro. 31 von 1899
. 265 ff.) erlassene Bekanntmachung, betreffend die Vollziehung der Ausweisung von
Ausländern aus dem Reichsgebiet, zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 10. August 1899.
Für den Staatsminister:
Nestle.
Bekanntmachung,
(etreffend die Vollziehung der Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Das Verzeichniß der Reichsgrenzstationen, nach welchen die Transporte ausgewiesener Aus-
lunder zu leiten sind (Central-Blatt 1890 S. 381; 1891 S. 27; 1893 S. 154; 1894 S. 264)
vird durch das nachstehende Verzeichniß ersetzt.