Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

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bis zur Gründung des neuen Deutschen Reichs einschließlich und der Entwickelung 
der einzelnen deutschen Staaten, mit Berücksichtigung der Geschichte des Landes, 
dem der Prüfling angehört. Bei der Prüfung in der Geschichte kommt es weniger 
auf Jahreszahlen an, in welcher Beziehung die Kenntniß der hauptsächlichsten 
Data hinreicht, als auf die Bekanntschaft mit dem Zusammenhang, in welchem 
die einzelnen Ereignisse mit einander stehen. 
d) In der deutschen Literatur: Bekanntschaft mit den Grundzügen der deutschen 
Literatur, insbesondere mit ihren Klassikern. 
e) Mathematik: In der Arithmetik Fertigkeit in dem Gebrauche der bürgerlichen 
Rechnungsarten, einschließlich der Zins= und Gesellschaftsrechnung, im Rechnen 
mit positiven und negativen Zahlen sowie in der Dezimalrechnung; Lösung von 
Gleichungen des ersten Grades mit einer und mehreren unbekannten Größen; 
Potenziren und Radiziren bis zum zweiten Grade mit bestimmten Zahlen und 
mit Buchstaben. 
In der Geometrie: Kenntniß der Planimetrie bis einschließlich der Lehre 
vom Kreise und aus der Stereometrie — der wichtigsten Formeln für die 
Körperberechnung. 
1) In der Physik: Bekanntschaft mit der Lehre von den allgemeinen Eigenschaften 
der Körper (Ausdehnung, Undurchdringlichkeit, Theilbarkeit, Porosität, Schwere, 
Dichte und spezifisches Gewicht, luftförmige und feste Körper), von der Wärme 
(Thermometer), vom Magnetismus (Magnetnadel und Kompaß) und von der 
Elektrizität (Blitzableiter). 
8) In der Chemie sowie in den bei f nicht genannten Theilen der Physik werden 
nur diejenigen Prüflinge geprüft, welche solches verlangen, um durch Kenntnisse 
in der Chemie mangelnde Kenntniß in anderen Zweigen zu ersetzen. 
II. Verfahren bei der Prüfung. 
§ 3. 
Die Leitung des gesammten Prüfungsgeschäfts steht dem Civilvorsitzenden der Ober- 
Ersatzkommission zu. 
84. 
Die Prüfung erfolgt theils schriftlich, theils mündlich. 
Die schriftliche Prüfung besteht: 
a) in der Anfertigung eines deutschen Aufsatzes über ein Thema allgemeinen und 
naheliegenden Inhalts (beispielsweise ein Sprüchwort, eine Sentenz, eine Er— 
zählung aus der Geschichte) oder über Gegenstände des öffentlichen Verkehrs 
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