Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1901. (67)

— 21 — 
Nachtrag 
zu der Urkunde über die Stiftung eines allgemeinen Ehrenzeichens vom 
31. Januar 1876. 
Wan, Albert, ven GOTTES Gnaden König von Sachsen 
2. 2. 2. 
haben Uns bewogen gefunden, die Urkunde über die Stiftung eines allgemeinen Ehren- 
zeichens vom 31. Januar 1876 in nachstehender Weise zu ergänzen. 
Das allgemeine Ehrenzeichen kann auch für die im Felde erworbenen Verdienste so- 
wie als militärische Auszeichnung verliehen werden. In diesen Fällen sind dem Ehren- 
zeichen zwei gekreuzte Schwerter beigefügt, welche hinter dem Mittelschilde befestigt sind. 
Wird diese Kriegsdekoration an Personen verliehen, die sich bereits im Besitze des Ehren- 
zeichens befinden, so sind die Schwerter unter dem Ringe befestigt. 
Dresden, den 18. Januar 1901. 
Albert. 
Heinrich Rudolph Schurig, 
Ordenskanzler. 
  
von Baumann, 
Ordenssekretär. 
  
  
Druck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden. 
1901. 4
	        
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