Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

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landesväterlichen Fürsorge, werden auch die Verfassung des Landes in allen ihren Be— 
stimmungen während Unserer Regierung beobachten, aufrecht halten und beschützen. 
Damit der Gang der Staatsgeschäfte nicht unterbrochen werde, ist Unser Wille, daß 
sämmtliche Behörden ihre Verrichtungen bis auf Unsere weitere Bestimmung pflichtmäßig 
fortsetzen. 
Gegeben zu Sibyllenort, am 20. Juni 1902. 
Georg. 
S Carl Georg Levin von Metzsch. 
Carl Paul Edler von der Planitz. 
Kurt Damm Paul von Seydewitz. 
Dr. Conrad Wilhelm Rügqer. 
Dr. Viktor Alerander Otto. 
An mein Volkl 
Tieftrauernd stehe Ich, stehen wir Alle an der Todtenbahre des edelsten, besten Fürsten, 
der nicht bloß ein Beispiel für uns im Frieden wie im Kriege war, sondern auch ein 
Landesvater in des Wortes vollster Bedeutung. 
Zagend ergreife Ich die Zügel der Regierung, denn eines solchen Fürsten Nachfolger 
zu sein, ist schwer; zagend, aber auch im festen Vertrauen auf Gottes Beistand und auf 
die Liebe Meiner Sachsen. Denn wie Ich gelobe, immer im Sinn und Geist Meines 
verewigten Bruders Meines Amtes zu walten, so bin Ich auch der festen Zuversicht, 
daß Mein Volk, das Mich ja kennt, die Liebe, die es dem theuern Entschlafenen ge- 
widmet hat, auch auf Mich übertragen wird. 
Sibyllenort, den 21. Juni 1902. Grorg. 
Soldaten! 
Nach Gottes unerforschlichem Rathschluß seid Ihr Eueres Königs beraubt — Eueres 
Königs, der mit höchstem Schlachtenruhme in guten und bösen Tagen Euere Fahnen 
schmückte, der für jeden von Euch ein treusorgendes Herz hatte. 
Mit unerschütterlicher Treue und unwandelbarer Liebe habt Ihr Euerem Könige 
vergolten und mit unbegrenztem Vertrauen blicktet Ihr zu Ihm auf.
	        
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